Asbestsanierung nach TRGS 519
ist vor Beginn der Arbeiten ein Arbeitsplan aufzustellen und der zuständigen Behörde vorzulegen.
Diese enthält:
● Stoffliche Zusammensetzung sowie die Eigenschaften der asbesthaltigen Gefahrstoffe.
● Zeitraum der Arbeiten.
● Ort und Art der Ausführung.
● Beschreibung des Arbeitsverfahrens.
● Anzahl der Arbeitskräfte.
● Beschreibung des Arbeitsverfahren.
● Angaben über Schutzmaßnahmen sowie persönliche Schutzausrüstung.
● Nachweis der vorgesehenen ordnungsgemäßen Entsorgung Art und Ort.
● Maßnahmen bzw. Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontaminierung
der Arbeitskräfte die im Gefahrenbereich arbeiten.
Asbestsanierung kann dementsprechend nicht jeder machen. Das Unternehmen muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen. Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Arbeitskräfte auf staatlich anerkannten Lehrgängen.
Demontage und Rückbau von festgebundenen Asbestprodukten:
- z.B. Asbestzementplatten
Demontage von schwachgebundenem Asbest:
- Dichtungsmaterial in Fenstern und Türen
- Isolierungen
- Dachkonstruktionen
- Fassaden